Selbstcheck zum Datenschutz

In Gesprächen mit unseren Kunden stellen wir immer wieder fest, dass noch Unsicherheiten bestehen, ob wirklich alle Themenbereiche, die die DSGVO vorgibt, innerhalb des eigenen Unternehmens bereits vollständig umgesetzt worden sind.

Wir haben uns dazu Gedanken gemacht und bieten Ihnen hier eine kleine Hilfestellung. An Hand dieses Selbstchecks zum Datenschutz können Sie ganz leicht für das eigene Unternehmen die Situation zum Thema Datenschutz einschätzen und ggf. Ihren Handlungsbedarf ablesen.

In unseren Fragebogen sind auch Fragen eingeflossen, die gegenwärtig von den Aufsichtsbehörden an Unternehmen gerichtet werden.

Ihre Antworten werden erst dann gespeichert, wenn Sie nach Auswertung dieses Fragebogens eine Kontaktaufnahme von unserer Seite wünschen.

Frage
Ja
Nein
Weiß nicht
Haben Sie ein Verzeichnis der Verfahren, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden?
Haben Sie für alle Verfahren, mit denen Sie personenbezogene Daten verarbeiten, die gesetzlichen Erlaubnistatbestände geprüft?
Werden für die einzelnen Verarbeitungsverfahren nur die Daten erfasst, welche unbedingt benötigt werden?
Werden die mit der Datenverarbeitung befassten Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichtet?
Werden die mit der Datenverarbeitung befassten Mitarbeiter regelmäßig zum Datenschutz belehrt?
Erhalten die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen datenschutzrechtliche Informationen?
Können Sie derzeit datenschutzrechtliche Auskunftsersuche Betroffener einfach realisieren?
Werden bei Ihnen Daten, deren gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, gelöscht?
Können Sie derzeit datenschutzrechtliche Lösch- oder Sperr-Ersuche Betroffener einfach realisieren?
Haben Sie technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz in Kraft gesetzt?
Wird die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig überprüft?
Wissen Sie, an wen und in welchem Zeitrahmen Sie Informationen über eventuelle Datenschutzvorkommnisse geben müssen?
Haben Sie mit Ihren Dienstleistern Verträge über Auftragsverarbeitung abgeschlossen?
Wurden bestehende Verträge über Auftragsverarbeitung an die Erfordernisse der DS-GVO angepasst?
Wurde in Ihrem Unternehmen ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt?
Besucht die/der Datenschutzbeauftragte regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zum Datenschutz?
Wurde die/der Datenschutzbeauftragte Ihrerseits der Aufsichtsbehörde gemeldet?
Wurden die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Ihrerseits veröffentlicht?